Laufende Steuerberatung
Das Rechnungswesen richten wir nicht primär nach steuerlichen Vorgaben, sondern nach unserem Informationsbedürfnis aus. Die für die Steuererklärung erforderlichen Daten sind eine wesentliche, bei weitem aber keine vollständige Beratungsunterlage.
Standard auch beim kleinen Mandat ist die Übernahme von Bankdaten zur Weiterverarbeitung in der Finanzbuchhaltung und die Bruttolohnverbuchung. Dazu kommen alle aktuellen Automatisierungsmöglichkeiten, z.B. scannen, buchen, archivieren als Cloud- Lösung. Wir wollen Doppelarbeit vermeiden und mit geringstem persönlichen Aufwand tagesaktuelle Zahlen bei Ergebnis, Kapital und offenen Posten ausweisen.
Teure Jahresberichte schreiben wir nicht. Wir sollten zusammen mit unserem Mandaten immer in der Lage sein, Bilanz zu ziehen.
Die Digitalisierung ändert nichts an der Komplexität der Steuererklärung. Im Gegenteil: der Gesetzgeber scheint zu glauben, die Steuerbürger mit immer neuen Erklärungspflichten überziehen zu können. Im Zeitalter künstlicher Intelligenz erledigt sich die Erklärung ja automatisch. Der Steuerberater zudem wird überflüssig und führt die Liste der aussterbenden Berufe an.
Wir glauben, in Wirklichkeit werden Kontrollsysteme immer weiter ausgebaut und die Steuerbürger gezwungen, immer mehr Daten bereitzustellen. Die Steuerberatung muss sich zur Unternehmens- und Rechtsberatung weiterentwickeln.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung formal richtig und pünktlich zu erstellen, ist der Anspruch unserer Mitarbeiter. Der Arbeitsalltag ist angefüllt mit ständiger Kommunikation. Diese reicht von Vergünstigungen wie Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsurlaub, Kindergeld, Elternzeit, Elterngeld bis zum pauschalen Lohnsteuerabzug für Geschenkaufwendungen und der Bewertung von Sachbezügen.
Die Sozialversicherung ist nicht so konfliktträchtig wie die steuerliche Veranlagung. Dennoch verfügen wir über einige Praxis vor den Sozialgerichten in Beitragsangelegenheiten. Verfahren gegen die Urlaubskasse Maler und die SOKA-BAU haben wir bereits geführt.
Häufiges Beratungsthema sind Konflikte im Arbeitsalltag, wie Schlechtleistung, Kündigungsschutz, Befristung, Arbeitszeitkonten, Verdachtskündigung. Wir finden eine Lösung.
Die Unterstützung des Mandanten bei Förderanträgen umfasst jedenfalls bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung zunächst die Ermittlung der Qualitätskriterien zur Erreichung der Mindestpunktzahl. Bei der Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze im Zweckbindungszeitraum sind einige Regeln zu Ermittlung und Nachweis zu beachten.
Wird die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt, sind eine Vielzahl von Unterlagen beizubringen, bevor hoffentlich der Zuwendungsbescheid ergeht.
Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides sind zu beachten. Mittelabruf, Verwendungsnachweis, Informations- und Kommunikationspflichten sind weitere Stichworte.
Der persönliche und der betriebliche Versicherungsschutz ist existenziell. Schwerpunkte im Unternehmen sind die Betriebshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht), die Gebäude Sach- und Inhaltsversicherung, die Rechtschutzversicherung. Klar sein muss das versicherte Risiko, die Versicherungssummen (Unterversicherungsverzicht) und die Frage der Einstandspflicht bei grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzungen.
Es gilt, mit der technischen Entwicklung und den gestiegenen Anforderungen der Finanzverwaltung Schritt zu halten. Die Kassen-Nachschau ist ein zusätzliches Instrument der Finanzverwaltung, mit dem die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung überprüft wird.
Die Eingangsrechnung sollte für Zahlungsverkehr und Finanzbuchhaltung nur einmal erfasst werden. Durch Einsatz eines Scannen, Buchen, Archivieren–Systems kann diese Arbeit auch bei kleineren Buchhaltungen erheblich beschleunigt werden.
Spätestens mit der Vergabe fortlaufender Rechnungsnummern stellt sich die Frage, ein Fakturierungsprogramm einzusetzen und die Ausgangsrechnungen für die Finanzbuchhaltung bereitzustellen. Weiterer, in der Regel unverzichtbarer Baustein ist die OPOS-Buchhaltung zur Überwachung der Außenstände.
Personalstammdaten und Bewegungsdaten brauchen mit Einsatz einer Cloud-Lösung nur einmal erfasst werden.