Sanierungs- und Restrukturierungsberatung

Es ist unser Anspruch, zusammen mit unseren Mandanten das eigene Rechnungswesen so zu betreiben, dass jederzeit eine zutreffende Übersicht über die Vermögens- und Ertragslage gegeben ist.

Nimmt das Unternehmen laufend Kassenkredite (Überziehungskredite) in Anspruch, ist es höchste Zeit, die Ursachen zu benennen. Dabei kann auch das persönliche Verhalten zum Thema werden. Smalltalk und Wegsehen nützen dem Mandanten nicht.

Die Beratung im Umfeld einer Insolvenz ist anspruchsvoll. Chancen und Risiken müssen unter starkem Zeitdruck abgewogen werden. Wie ist die Gläubigerstruktur (Finanzverwaltung, Sozialkassen, Banken, Lieferanten)? Wie geht man mit dem vorl. Insolvenzverwalter um?

Welche Möglichkeiten haben unsere Mandanten in einem Insolvenzverfahren ihres Kunden?

Stichworte: Forderungssicherung, Gläubigerrechte...

Nicht nur bei Krise und Insolvenz, sondern auch bei Gründung, Beteiligung und Veräußerung sind wir in der Lage, zusammen mit dem branchenkundigen Mandanten eine glaubhafte Liquiditäts- und Ertragsplanung aufzustellen, die sich vor allem mit der Umsatzerwartung auseinandersetzt.

Wenn feststeht, das Schulden in diesem Leben nicht mehr zurückgeführt werden können, Kundenbeziehungen und Know-how aber eine Vollexistenz tragen, sollte sich dafür auch ein Rechtsträger finden lassen.

Die abstrakte Haftung des GmbH – Geschäftsführers darf als so hoch eingeschätzt werden, dass die Übernahme dieser Position gut überdacht sein sollte. Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass beide Gesellschafter auch Geschäftsführer sein müssen.

Wird die Haftung konkret, kann die Gefahr aus den unterschiedlichsten Richtungen kommen. Auf das Nervenkostüm des Betroffenen wird dabei wenig Rücksicht genommen. Häufig soll schweres Geschütz Eindruck machen.